Das Bundeslagebild Cybercrime wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Erfüllung seiner Zentralstellenfunktion erstellt. Es enthält die aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität in Deutschland und bildet insbesondere die diesbezüglichen Ergebnisse polizeilicher Strafverfolgungsaktivitäten ab Schwerpunkt des Bundeslagebildes Cybercrime sind die Delikte, die sich gegen das Internet und informationstechnische Systeme richten die sogenannte Cybercrime im engeren Sinne (CCieS) Delikte, die lediglich unter Nutzung von Informationstechnik begangen werden und bei denen das Internet vorwiegend Tatmittel ist, werden als Cybercrime im weiteren Sinne, CCiwS, bezeichnet. Diese werden daher nicht der CCieS zugeordnet und bleiben bei den Betrachtungen im Bundeslagebild Cybercrime weitestgehend unberücksichtigt. Grundlage für den statistischen Teil des Lagebildes sind die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Da ein Großteil der Straftaten der CCieS aus dem Ausland heraus ausgeführt wird oder der Aufenthaltsort der Täter unbekannt ist, benötigt es zur ganzheitlicheren Beschreibung des Phänomens der Darstellung der sogenannten Auslandstaten, die bislang in der PKS nicht berücksichtigt wurden Seit dem 01 01 2020 erfolgt im Rahmen eines Pilotverfahrens eine separate Erfassung dieser Auslandstaten, ab 2025 ist eine Veröffentlichung im Rahmen der PKS vorgesehen Davon umfasst sind Straftaten, bei denen zwar Schäden in Deutschland verursacht werden, aber der Aufenthaltsort des Täters im Ausland liegt oder unbekannt. ist Sowohl in der Inlands als auch in der Auslands PKS wird das sogenannte Hellfeld abgebildet, also die polizeilich bekannt gewordene Kriminalität. Valide Aussagen und Einschätzungen zu Art und Umfang des komplementären Dunkelfeldes, also den Straftaten, die d ie der Polizei nicht bekannt werden, können aus den statistischen Grunddaten der PKS nicht abgeleitet werden. Im Bereich der Cyberkriminalität ist das Dunkelfeld weit überdurchschnittlich ausgeprägt, so dass es für eine quantitativ und qualitativ zutreffende Lagebeschreibung von besonderer Bedeutung ist, polizeiexterne Erkenntnisse in die Lagebilderstellung einzubeziehen. Zu diesem Zweck fließen in das Bundeslagebild Cybercrime auch Erkenntnisse und Einschätzungen anderer Behörden sowie ausgewählter privatwirtschaftlicher oder wissenschaftlicher. Einrichtungen und Verbände ein. An verschiedenen Stellen des Bundeslagebilds Cybercrime 2023 finden Sie QR Codes, über die Sie sich bei Bedarf ergänzende Informationen erschließen können. Zum besseren Verständnis der in den einzelnen Kapiteln beschriebenen Modi Operandi wird empfohlen, die QR-Codes zu Beginn des jeweiligen Kapitels zu nutzen.
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